Expertenbesuch aus der JVA Iserlohn

Die Klasse 8b hat sich in den vergangenen Wochen im Politikunterricht mit dem Verfassungsprinzip Rechtsstaatlichkeit auseinandergesetzt. Wozu brauchen wir Rechtsstaatlichkeit, welche Rolle spielt das staatliche Gewaltmonopol, warum werden Menschen straffällig und welche Funktion haben Strafen? Diese und weitere Fragen wurden exemplarisch anhand der Entwicklung, Ursachen und Folgen von Jugendkriminalität erörtert.

Am Freitag, den 7. Oktober 2016, konnten wir dann einen Einblick in die Praxis des Strafvollzugs erhalten. Frau Wiethaup aus der JVA in Iserlohn war zu Besuch und berichtete uns sehr anschaulich vom Leben in der JVA. So erklärte sie uns nicht nur, wie eine Anstalt und eine Zelle aufgebaut sind, sondern auch wie ein typischer Tag verläuft. Der Tag der Inhaftierten beginnt um sechs Uhr morgens und endet um zehn Uhr abends damit, dass der gesamte Strom abgeschaltet wird.

Darüber hinaus erklärte sie uns den Unterschied zwischen einem geschlossenen Vollzug, einem offenen Vollzug und Untersuchungshaft. Geeignete Gefangene können im offenen Vollzug untergebracht werden. Dieser findet zum Teil in besonderen Anstalten bzw. Gebäuden statt, bei denen auf Fenstergitter und Mauern verzichtet werden kann. Im Inneren solcher Einrichtungen können sich die Gefangenen oft mehr oder weniger frei bewegen. Die meisten Strafgefangenen befinden sich jedoch im geschlossenen Vollzug. Hier können sie die Anstalt wenn überhaupt nur zeitweise verlassen (Hafturlaub).

Die meisten Gefangenen sitzen ihre Strafe vollständig ab. Unter bestimmten Umständen gibt es jedoch die Möglichkeit, vorzeitig entlassen zu werden, sofern zwei Drittel der Strafe „abgesessen“ wurden.

Wir danken Frau Wiethaup für Ihren Besuch und den sehr interessanten Vortrag bzw. das Eingehen auf all unsere gestellten Fragen.

(Sei)