Hausordnung des Gymnasiums St. Michael Ahlen

(Kurzfassung)

Schüler(innen), Lehrer(innen) und Angestellte des Gymnasiums bilden die Schulgemeinschaft. Das Verhalten des Einzelnen sollte stets geprägt sein durch seine Mitverantwortung für diese Gemeinschaft. Von daher sind partnerschaftliches Verhalten, Achtung vor Gesundheit, Eigenart und Eigentum eines jeden anderen eine selbstverständliche Pflicht.

Das Wichtigste

  • Rennen im Schulgebäude soll unterbleiben.
  • Die Einrichtungen der Schule sind sachgemäß und schonend zu benutzen.
  • Die Sporthalle und die Fachräume dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers betreten werden.
  • Fahrräder dürfen nur in den Fahrradständern bzw. an den zugewiesenen Plätzen abgestellt werden. Sie müssen auf dem Schulhof immer dann geschoben werden, wenn Radfahren dort andere gefährden oder behindern könnte.
  • Jeder Einzelne ist für Ordnung und Sauberkeit vor allem in der eigenen Klasse, aber auch in der gesamten Schule mitverantwortlich. Abfälle, Essensreste, Papiermüll usw. gehören in die bereitstehenden Abfallbehälter.
  • Die Frühaufsichten beginnen um 7.35 Uhr. Ab dann kann die Pausenhalle genutzt werden. Die Schüler(innen) dürfen die Klassenräume ab 7.50 Uhr betreten.
  • Die großen Pausen verbringen die Schüler(innen) grundsätzlich draußen auf dem Schulgelände. Die Regenpause kann in der Pausenhalle (auf den Ebenen 0 und 1) verbracht werden.
  • Die Schüler(innen) der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Pausen nicht verlassen.
  • Die 5-Minuten-Pause verbringen die Schüler(innen) in der Regel mit der Lehrkraft im Unterrichtsraum. In der Erprobungsstufe kann die Pause als komplette Klasse unter Aufsicht einer Lehrkraft draußen verbracht werden.
  • Am Ende der Doppelstunde müssen die Schüler(innen) die Unterrichtsräume verlassen. Die Lehrkraft schließt den Raum ab.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages im jeweiligen Unterrichtsraum müssen die Schü-ler(innen) ihre Stühle hochstellen, die Fenster werden geschlossen und die Lehrkraft schließt den Raum ab. Ggf. wird die Tafel noch gesäubert.

Handyregelung

  • Auf dem Schulgelände besteht ein vollständiges Nutzungsverbot für Smartphones für die Sekundarstufe I (Klassen 5- 10). Mitgebrachte Smartphones müssen ausgeschaltet in der Schultasche verbleiben.
  • Sek II: Die Nutzung von Smartphones ist in den Freistunden und den großen Pausen erlaubt. Die Nutzung akustischer Formate ist ausschließlich mit Kopfhörern erlaubt. Eine Nutzung von Aufzeichnungsfunktionen für Ton- oder Bildaufnahmen ist generell untersagt. Foto-, Video- und Audio-Aufnahmen von anderen Personen sind ohne deren ausdrückliche Zustimmung verboten (Verletzung der Persönlichkeitsrechte). Illegale digitale Inhalte (wie z.B. unrechtmäßig gemachte Fotos oder sonstige Aufzeichnungen, Gewaltdarstellungen oder pornografische Inhalte) dürfen in der Schule weder mitgeführt noch weitergegeben werden.
  • Bild- oder Tonaufzeichnungen mit Hilfe elektronischer Geräte sind ohne die ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft und der betroffenen Personen auf dem ganzen Schulgelände verboten, damit die Persönlichkeitsrechte aller gewahrt bleiben.
  • Bei Nutzung des Smartphones durch eine(n) Schüler(in) entgegen der gültigen Regelung, wird dieses von der Lehrkraft ausgeschaltet im Sekretariat abgegeben.
      • Bei erstmaliger Zuwiderhandlung kann das Gerät nach der letzten Stunde des nächsten Schultags abgeholt werden.
      • Beim zweiten Mal kann das Gerät frühestens nach der letzten Stunde des übernächsten Schultages durch eine(n) Erziehungsberechtigte(n) abgeholt werden.
      • Bei wiederholtem Zuwiderhandeln kann das Gerät frühestens nach drei Schultages durch eine(n) Erziehungsberechtigte(n) abgeholt werden.

Allen weiteren Anweisungen des Lehrpersonals und des Hausmeisters ist Folge zu leisten!