Das Grundgesetz auf dem Schulhof

Anlässlich des 70. Geburtstages des Grundgesetzes setzen sich Schüler*innen unserer Schule mit den einzelnen Artikel auseinander. Auf Veranlassung ihrer Geschichtslehrer*innen  haben sich einige Klassen mit dem Grundgesetz auseinandergesetzt. Die Schüler*innen haben Artikel, die ihnen besonders bedeutsam erschienen, kommentiert und mit Anregungen zur Auseinandersetzung versehen. Die an alten Kartenständern aufgehängten Artikel wurden auf dem Schulhof ausgehängt und in den großen Pausen von vielen Schüler*innen nachdenklich betrachtet. Während der Unterrichtszeit machten sich einzelne Klassen mit dem Grundgesetz vertraut.

Von besonderem Interesse war der Artikel 1, der die Unantastbarkeit der Menschenwürde festschreibt. Auch die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Gleichberechtigung, die Freizügigkeit und das Briefgeheimnis wurden von den Schüler*innen aufmerksam wahrgenommen, kommentiert und diskutiert. „Also, wenn ich eine Whatsapp drucke und in einen Briefumschlag packe und verschicke, dann darf die niemand lesen, außer der Person, die auf dem Umschlag steht? Erstaunlich!", so ein Siebtklässler. Und ein Oberstufenschüler kommentierte: „Das Grundgesetz darf nicht ausgehebelt werden, es muss geschützt werden. Parteien, die nicht zum Grundgesetz stehen, sollten verhindert werden. Schade, dass ich erst eine Woche nach der nächsten Bundestagswahl 18 werde...!"