Inklusion am St. Michael - Verschiedenheit als Bereicherung annehmen

"Als bischöfliches Gymnasium verstehen wir uns als Erziehungsgemeinschaft, in der sich Menschen mit ihren unterschiedlichen Begabungen und Fähigkeiten entfalten können und sich gegenseitig mit Respekt und Toleranz behandeln."

Diese Gottesebenbildlichkeit ist der tiefste Grund, weswegen dem Menschen eine unantastbare Würde als Person zukommt, die auch durch das Schulgesetz NRW von 2005 hervorgehoben wird: "Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung" (§ 2 [2]). Das bedeutet für uns am Gymnasium St. Michael, dass jeder am Schulleben Beteiligte als einmalige Person in gleicher Weise ernst genommen und wertgeschätzt wird, unabhängig von seinen Leistungen, seinen individuellen Möglichkeiten und Grenzen. Jesu Zuwendung zu allen Bedürftigen und Benachteiligten ist für uns Ansporn zur sozialen Integration und besonderen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen oder emotionalen und sozialen Beeinträchtigungen.

Aufnahmevoraussetzungen

  • Schülerinnen und Schüler, bei denen aufgrund einer Beeinträchtigung sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, können gemäß §19 und §20 Schulgesetz NRW am Gymnasium St. Michael inklusiv unterrichtet werden. Eine Aufnahme ist möglich bei Kindern mit den folgenden Förderschwerpunkten:
    • Hören und Kommunikation
    • Sehen
    • körperliche und motorische Entwicklung
    • emotionale und soziale Entwicklung
    • Sprache

Der Grundsatz des Unterstützens am St. Michael

  • Das Gymnasium St. Michael versteht sich seit jeher als eine gemeinsame Schule für alle Schülerinnen und Schüler. In jeder Klasse befinden sich Kinder unterschiedlicher Herkunft, mit unterschiedlicher Begabung, mit unterschiedlichen Neigungen und Interessen und lernen gemeinsam. Seit dem Schuljahr 2012/13 werden am Gymnasium St. Michael Kinder mit den oben genannten Förderschwerpunkten im Gemeinsamen Unterricht mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zielgleich unterrichtet. Wir haben in dieser Zeit vielfältige und wertvolle Erfahrungen gemacht und eng mit Förderschullehrern/-innen und Integrationshelfern zusammengearbeitet, um eine optimale individuelle Förderung zu ermöglichen. Unterstützt werden die Lehrkräfte durch unseren Schulseelsorger, unser Beratungsteam und in der Erprobungsstufe durch die Klassenpaten. Das Begleitprogramm „Lions Quest" in den Klassen 5-7 dient der Förderung der Selbstwerdung und der Eingliederung aller Kinder in die Gemeinschaft, unabhängig von Beeinträchtigungen, und ist vom Grundsatz her inklusiv angelegt.

Durchführung des Aufnahmeverfahrens
Die Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Gymnasium St. Michael erfolgt nicht aufgrund einer (regulären) Zuweisung durch den Kreis Warendorf, sondern auf der Basis individueller Vorgespräche mit den Eltern und dem Kind. Uns ist es wichtig, in Absprache mit den Eltern und gegebenenfalls einer sonderpädagogischen Lehrkraft zu entscheiden, wie die entsprechende inklusive Förderung für das jeweilige Kind am Gymnasium St. Michael geleistet werden kann.
Ein wesentlicher Faktor ist auch die enge Zusammenarbeit mit den Grundschulen, um die in den Grundschulen begonnenen Fördermaßnahmen fortzuführen, soweit die räumlichen und personellen Voraussetzungen dies zulassen. Zu diesem Zweck erfolgen, falls möglich, Hospitationen in den betreffenden Grundschulen.

Koordinatorin für individuelle Förderung und Inklusion Sabine Katzwinkel-Breer